Versicherungen bei Belvilla
Coronavirus - Konsequenzen für Reise- und Reiserücktrittsversicherung
Im Dezember 2019 wurde das Coronavirus (COVID-19) erstmals in China identifiziert. Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch des Virus zur Pandemie. Was das für unsere Versicherungen bedeutet, möchten wir Ihnen gerne hier erklären.
Für die Reiserücktrittsversicherung gelten Einschränkungen für Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Reise aufgrund allgemeiner staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht möglich ist. In der Regel werden die entstehenden Kosten aber von der Reisefirma erstattet.
- Liegt keine Reisewarnung oder eine Einreisebeschränkung vor, besteht Versicherungsschutz, wenn jemand (in der Reisegruppe oder in der nahen Familie) an dem Covid-19-Virus erkrankt oder verstorben ist und deshalb nicht reisen kann. Jemand, der positiv auf Covid-19 getestet wird, gilt als krank, auch wenn er oder sie keine unmittelbaren Beschwerden hat.
- Wenn Ihnen ein Visum für eine Reise verweigert wird, ist dies versichert, wenn es aus einem persönlichen (Covid-19 bezogenen) Grund geschieht. Wenn es aufgrund einer allgemeinen Regel wegen der Corona-Pandemie geschieht, ist dies nicht versichert.
- Wenn Sie oder ein Reisebegleiter vor der Abreise in Quarantäne müssen, ohne selbst mit dem Covid-19-Virus infiziert zu sein, ist dies nur im Rahmen der All-Risk-Reiserücktrittversicherung mit einem Selbstbehalt von 25 % versichert.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Für die Reiseversicherung gelten Einschränkungen für Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
- Sie sind während der Reise für medizinische Kosten (auch durch Covid 19) zusätzlich zur Erstattung durch Ihre Krankenkasse versichert, jedoch nur, wenn bei der Abreise keine Reisewarnung vorlag. Hinweis: Ihre Krankenkasse muss auch in dem Land, in das Sie reisen, Versicherungsschutz bieten. Es erfolgt lediglich eine zusätzliche Erstattung durch Ihre Reiseversicherung.
- Wenn Ihre Reise aufgrund von unvorhergesehenen (durch das Coronavirus bedingten) Verzögerungen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, länger dauert als die geplante Anzahl von Tagen, bleibt Ihre Reiseversicherung bis zum erstmöglichen Zeitpunkt gültig, an dem Sie nach Hause zurückkehren können.
- Zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten (wegen des Corona-Virus), weil Sie länger am Reiseziel bleiben müssen, sind nur dann versichert, wenn Sie oder Ihr Mitversicherter während der Reise schwer erkranken, nicht aber, wenn nur eine Quarantänepflicht besteht. Wenden Sie sich an den Versicherer, wenn Sie schwer erkrankt sind, und in anderen Fällen an Ihre Reisefirma oder Ihr Transportunternehmen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus in Bezug auf Ihre Reise- und Reiserücktrittversicherung finden Sie in den FAQs.
Reiserücktrittsversicherung
Leider können sich Umstände ergeben, die einen dazu zwingen, den Urlaub abzusagen. Oder Sie müssen später anreisen oder früher wieder abreisen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung müssen Sie nicht selbst für diese Kosten aufkommen. Bei Belvilla haben Sie die Wahl zwischen zwei Typen von Reiserücktrittsversicherungen:
Standard-Reiserücktrittsversicherung
Mit unserer Standard-Reiserücktrittsversicherung sind Sie gut versichert, wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen. Neben den Stornokosten sind auch die Kosten der ungenutzten Reisetage versichert. Sie können einen Teil Ihrer Reise nicht antreten, da Sie früher nach Hause müssen? Dann erhalten Sie eine Erstattung für jeden Urlaubstag, den Sie nicht genießen konnten.
Allrisk-Reiserücktrittsversicherung
Möchten Sie selbst festlegen können, aus welchen Gründen Sie Ihre gebuchte Reise stornieren? Dann wählen Sie unsere Allrisk-Reiserücktrittsversicherung. Dabei können Sie nicht nur die Stornogründe in Anspruch nehmen, die in den Bedingungen der Standardversicherung genannt werden, sondern auch selbst festlegen, aus welchen Gründen Sie nicht in Urlaub fahren möchten. Zum Beispiel, weil Ihr(e) beste(r) Freund/in schwer erkrankt ist oder Sie doch noch diese neue Stelle oder einen Auftrag bekommen haben und bald damit beginnen müssen. Ist Ihr Stornierungsgrund durch die die Standardrücktrittsversicherung abgedeckt, werden Ihnen 100% Ihrer Stornierungskosten erstattet. Ist Ihr Stornierungsgrund durch die Allrisk Stornierung abgedeckt werden Ihnen 75% Ihrer Stornierungskosten erstattet. Informieren Sie sich in den Bedingungen über die Ausnahmen.
Versicherungsunterlagen
- Ihr Versicherungsprodukt-Informationsdokument und Ihr Versicherungswortlaut enthalten vollständige Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz.
Prämien
- Prämie Standard-Reiserücktrittsversicherung:
- 6,66 % der Reisekosten + 3,50 € Policengebühren
- Prämie Allrisk-Reiserücktrittsversicherung:
- 8,47 % der Reisekosten + 3,50 € Policengebühren
Zuschlag Standard-Reiserücktrittsversicherung für Mitreisende
Prämie:
- 1 bis 10 Personen: 6,66 % der Reisekosten
- 11 bis 20 Personen: 10,89 % der Reisekosten
- 21 bis 40 Personen: 12,10 % der Reisekosten
- 41 bis 80 Personen: 13,31 % der Reisekosten
- 81 Personen und mehr: 13,92 % der Reisekosten
Zuschlag Allrisk-Reiserücktrittsversicherung für Mitreisende
Prämie:
- 1 bis 10 Personen: 8,47 % der Reisekosten
- 11 bis 20 Personen: 12,71 % der Reisekosten
- 21 bis 40 Personen: 13,92 % der Reisekosten
- 41 bis 80 Personen: 15,13 % der Reisekosten
- 81 Personen und mehr: 15,73 % der Reisekosten
Die ausgewiesenen Prämien und Policengebühren beinhalten die Versicherungssteuer.
Reiseversicherung
Reisen Sie sorgenfrei! Mit dieser Versicherung müssen Sie die Kosten für Gepäckschäden, Diebstahl, medizinische Hilfe oder einen Unfall nicht übernehmen.
Egal wohin die Reise geht sind Sie mit undere Kurzzeitreiseversicherung inklusieve Unfalldeckung bestens vorbereitet. Wir haben ein umfassendes Reiseversicherungspaket zusammengestellt, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Ihr Urlaub ist von Anfang bis Ende gut versichert:
- 24 Stunden am Tag Assistanceleistungen
- Schnelle Bearbeitung von Gepäckschäden
- Mitversicherung von Prozesskostenhilfe
- Versicherung für medizinische Kosten ohne Selbstbehalt
- Achtung: Wintersport- oder andere Extremsportarten sind von dieser Versicherung ausgenommen
Zusätzliche Wintersportversicherung
- Versichert sind Schadenfälle, die beim Ski- und Snowboardfahren eintreten
- Ebenfalls versichert sind Schäden and der Ski- und Snowboardaudrüstung
- Die zusätzliche (Winter-)Sportversicherung kann nur für eine gesamte Reisegruppe hinzugebucht werden, wenn diese Reisgruppe auch eine Reiseversicherung abschließt. Eine Hinzubuchung der (Winter-)Sportversicherung nur für einen Teil der Gäste ist nicht möglich. Darüber hinaus muss die Reiseversicherung immer für den gesamten Zeitraum der gebuchten Reise abgeschlossen werden.
Versicherungsunterlagen
- Ihr Versicherungsprodukt-Informationsdokument und Ihr Versicherungswortlaut enthalten vollständige Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz.
Prämien
- Prämie:
- 2,80 € pro Person und Tag
- 1,00 € Zuschlag pro Person und Tag für die Skiversicherung
- Die genannten Prämien beinhalten die Versicherungssteuer.
Schadensversicherung
Alle Belvilla Buchungen sind inklusive einer Schadensversicherung. Unfälle passieren nicht nur Zuhause, sondern auch im Urlaub. Im unwahrscheinlichen Falle eines Unfallschadens am Ferienhaus werden die Kosten oft durch die Versicherung abgedeckt.
Bedingungen der Schadensversicherung
Möchten Sie die vollständigen Bedingungen lesen? Dann klicken Sie folgenden Link an: